Zoo muss Orang-Utan mit "Rechten als nicht-menschliche Person" freilassen
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21. Dezember 2014. Ein Zoo in Argentinien verletzt die Rechte einer Orang-Utan Dame als "nicht-menschliche Person" durch das Festhalten der Menschaffen. Das hat ein Gericht in Buenos Aires festgestellt.
Die Orang-Utan Dame wird freigelassen wenn der Zoo keine Berufung einstellt, sagten argentinischen Medien Sonntag.
Tierschutzorganisation AFADA hatte eine Klage im Namen des Orang-Utan Dame eingereicht die sich beruft auf das jahrhundertealte "Habeas-Corpus-Verfahren". Damit kann man eine rechtswidrige Inhaftierung anfechten.
Ähnliche Verfahren in den USA sind bis jetzt geendet in eine Niederlage für die Tiere. So entschied ein US-Gericht Anfang des Jahres, dass ein Schimpanse nicht eine Person ist.
Tierschützer hoffen, dass die argentinische Aussage nicht nur die Freiheit für Orang-Utan Dame Sandra (29) bedeutet, aber auf lange Sicht auch für die Tiere die in anderen Zoos, Zirkusse, Vergnügungsparks und Labors gehalten werden.
Als Sandra freigelassen wird, wird sie zu einen Reservat gebracht.
Quelle (von F. übersetzt): http://www.nu.nl/buitenland/3959233/dier...-vrijlaten.html