Wolf vor den Toren Hamburgs - Zum Beschuss freigegeben
ZitatSeit einigen Wochen ist ein Wolf vor den Toren Hamburgs unterwegs. Nun wurde im Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein gesichtet. Anzeige
Der verhaltensauffällige Wolf im Kreis Herzogtum Lauenburg hat sich offenbar aus Mecklenburg-Vorpommern nach Schleswig-Holstein auf den Weg gemacht. Wie das Umweltministerium in Kiel mitteilte, wurde höchstwahrscheinlich dieses Tier bereits einige Male im Nachbarland beobachtet...
Gegenwärtig steht der Abschuß des Tieres ganz am Ende der Möglichkeiten. Vorher soll er auf jeden Fall vergrämt werden. Allerdings finde ich es keine besonders gute Idee, ihn mit Gummigeschossen zu bepflastern. Die können nämlich auch ziemliche Verletzungen hervorrufen.
Die große Frage ist ja eigentlich, warum verhält der Wolf sich so untypisch. Es muss Gründe dafür geben, dass ihm die natürliche Scheu vor Menschen fehlt oder abhanden gekommen ist. Hoffentlich ist er nicht von irgendwelchen fotogeilen "Idioten" angefüttert worden.
Hall Conny! Das Urteil ist wirklich nicht zu fassen! Entweder ist der Wolf ein geschütztes Tier oder er ist es nicht! Wenn man den Wolf unbedingt weg haben will, dann gibt es doch bestimmt andere Methoden. Er hat immerhin (noch) nichts Böses gemacht. Wenn er schon verschwinden muß, dann könnte man ihn vielleicht mit einem Pfeil narkotisieren und ihn weit weg im Wald wieder "entlassen"?
Mit Gummi-Pfeilen das Tier zu traktieren ist unerhört!
mit unserer Vermutung liegen wir ziemlich richtig:
ZitatSind illegale Fütterungen Grund für verhaltensauffälligen Wolf? NABU fordert schnelle Aufklärung und bittet Bevölkerung um Mithilfe
Ungewöhnlich wenig Scheu vor dem Menschen zeigte ein Wolf am Samstag im schleswig-holsteinischen Mölln. Nur mit Mühe ließ sich das Tier durch einen Wolfsberater und den Landwirt von einer Schafherde vertreiben. Der NABU fordert, die Ursache dieses Verhaltens schnell aufzuklären.
Sind illegale Fütterungen Grund für verhaltensauffälligen Wolf? NABU fordert schnelle Aufklärung und bittet Bevölkerung um Mithilfe
Ungewöhnlich wenig Scheu vor dem Menschen zeigte ein Wolf am Samstag im schleswig-holsteinischen Mölln. Nur mit Mühe ließ sich das Tier durch einen Wolfsberater und den Landwirt von einer Schafherde vertreiben. Der NABU fordert, die Ursache dieses Verhaltens schnell aufzuklären.
26. Februar 2015 - „Normalerweise haben wildlebende Wölfe eine natürliche und angeborene Scheu vor dem Menschen. Wenn ein offenbar kerngesunder Wolf diese Scheu verliert, müssen wir davon ausgehen, dass er von Menschen angefüttert wurde“, so NABU-Wolfsexperte Markus Bathen.
Die unzulässige Anfütterung von Wölfen in freier Wildbahn birgt Gefahren für das Tier und für den Menschen. „Wenn Futter ausgelegt wird und damit Menschengeruch annimmt, können Wölfe die Erfahrung machen, dass Menschennähe gleichzeitig Nahrung bedeutet. Dann verlieren die Wölfe ihre natürliche Scheu“, so der Wolfsexperte. Der NABU warnt daher ausdrücklich davor, wildlebende Wölfe zu füttern.
Hier der Erlaß des Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz zu diesem Thema
Zitat03.03.15 Erlass "Umgang mit auffälligen Wolf"
Umgang mit auffälligem Wolf im Landkreis Oldenburg und in benachbarten Landkreisen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mehrfach wurde im Landkreis Nienburg und Oldenburg ein Wolf beobachtet, der wenig Scheu vor Menschen gezeigt hat und sich teilweise auf weniger als 10m Distanz Menschen genähert hat. In Anlehnung an das BfN Skript 201 „Leben mit Wölfen“ sind in solchen Fällen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu soll eine vorübergehende Entnahme des Tieres aus der Natur erfolgen, um eine Besenderung und anschließende Vergrämung durchführen zu können.
Da gemäß § 32 Absatz 2 NAGBNatSchG die Angelegenheit in den Zuständigkeitsbereich mehrerer Naturschutzbehörden fällt, ist es zweckdienlich, die Aufgabe hiermit dem NLWKN zu übertragen. Eine hierfür zu erteilende Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 Absatz 7 BNatSchG soll befristet für die Landkreise NI,DH,VEC,OL,WST,CLP gelten.
Die vom NLWKN in Abstimmung mit den betroffenen Landkreisen zu erteilende Ausnah- megenehmigung soll folgendes beinhalten: • Betäubung des Tieres durch beauftragte Person, die in Distanzimmobilisierung geschult ist. Die Landkreise sollen dazu aufgefordert werden, entsprechende Per- sonen zu benennen. • Der immobilisierte Wolf wird in die Auffangstation Wildpark Lüneburger Heide oder in die Quarantänestation im Tierpark Görlitz gebracht. • Der Wolf wird durch Tierärzte und Wolfsexperten untersucht und beobachtet und ggf. mit Sender wieder freigelassen. • Beim Freilassen erfolgt mit sofortigem Beginn eine Vergrämung. • Die Verfolgung der Wanderung erfolgt durch Telemetrie. • Ggf. sind weitere gezielte Vergrämungen bei andauerndem auffälligem Verhalten vornehmen.
Wenn vom Wolf eine drohende Gefahr für Menschen ausgeht, kann dessen Tötung im Rahmen des rechtfertigenden Notstands (§ 34 StGB, § 228 BGB) erfolgen, wenn hierfür die Tatbestandvoraussetzungen vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage Konstantin Knorr
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz