ZitatEU-Richtlinie verbietet Haltung der Mini-Hirsche
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Für Kopfschütteln sorgt im Leipziger Zoo eine EU-Richtlinie, wegen der nun wohl fünf Mini-Hirsche, sogenannte Muntjaks, getötet werden müssen.
Die aus China stammenden Tiere stehen auf einer Liste mit 37 Tier- und Pflanzenarten, die in Europa weder gehalten oder gezüchtet werden dürfen, weil sie als Schädlinge gelten.
Nach Angaben des Zoo-Fördervereins ist die Liste richtig, allerdings wurde eine Sonderregelung für vorhandene Tiere in Zoos vergessen.
Die Tiere sollen geschlachtet werden und an Raubtiere verfüttert.
Leipziger Zoo stoppt Pläne für Muntjak-Schlachtung 23. Januar 2017 13:55 Uhr | Artikel aktualisiert: 23. Januar 2017 19:44 Uhr
ZitatGibt es doch noch eine Rettung für die Mini-Hirsche im Leipziger Zoo? Am Montag hieß es zunächst, die vier Muntjaks müssten getötet werden – weil eine EU-Verordnung dies so vorschreibe. Die EU widersprach nun deutlich. Der Zoo prüft die Pläne daher noch einmal.
Die geplante Schlachtung der Chinesischen Muntjaks im Leipziger Zoo wird möglicherweise doch noch abgewendet. Die Europäische Kommission widersprach am Montagnachmittag der Darstellung des Zoos, wonach dieser wegen einer EU-Verordnung seine Mini-Hirsche töten müsse und diese weder verkaufen noch transportieren dürfe. Der Zoo zeigte sich von dieser Aussage überrascht und stoppte seine Pläne vorerst. „Das ist ein anderer Sachstand, als uns bisher aus dem Amt für Umwelt bekannt war. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen damit neu geprüft werden“, sagte Zoosprecherin Maria Saegebarth gegenüber LVZ.de.
Bleibt den vier kleinen Hirschen der Gang zur Schlachtbank also doch noch erspart? Am Vormittag hatte der Zoo in einer Mitteilung angekündigt, dass die Tiere perspektivisch „für die artgerechte Fütterung der Raubtiere“ getötet werden sollen. Der Zoo sei durch die EU-Verordnung 1143/2014 zu 37 invasiven, also unerwünschten Tier- und Pflanzenartenarten quasi zu diesem Schritt gezwungen, erklärte Zoochef Jörg Junhold. Die betroffenen Arten sind ursprünglich nicht in Europa beheimatet und gelten bei einer Ausbreitung als Bedrohung für die heimische Flora und Fauna. Neben den Muntjaks zählen auch der Nordamerikanische Ochsenfrosch, das Nutria und der Waschbär dazu.
Verkauf und Transport noch bis Ende August möglich
Reinhard Hönighaus, Sprecher der EU-Kommission in Deutschland, stellte am Nachmittag klar, dass bei allen Arten noch Übergangsfristen gelten, innerhalb derer die Tiere verkauft werden dürften. Im Fall der Muntjaks laufe die Frist bis zum 2. August 2017. Laut Hönighaus ist der Zoo lediglich dazu verpflichtet sicherzustellen, dass sich die Muntjaks nicht weiter vermehren oder entkommen können. Bis zum Ablauf der Übergangsfristen dürften sie durchaus transportiert werden, auch in andere EU-Staaten. Der Zoo ging jedoch davon aus, dass ein Transport nicht möglich ist. Die Schlachtung sei allerdings noch nicht terminiert gewesen, betonte Saegebarth. „Es ist nicht so, dass die Gruppe morgen aufgelöst worden wäre.“
Vier Chinesische Muntjaks, drei Weibechen und ein Männchen, leben derzeit noch im Zoo Leipzig. Quelle: Zoo Leipzig
Der Zoo hatte sich ohnehin dazu entschlossen, die Haltung der Muntjaks zu beenden. Man wolle sich auf bedrohte Tierarten konzentrieren und die kleinen Hirsche innerhalb Europas an andere Zoos weitergeben – was nun wieder möglich scheint und die Rettung für das Muntjak-Quartett sein könnte. Der Zoo wollte die Ausnahmeregelung der EU ursprünglich nicht in Anspruch nehmen, denn die Zucht wäre damit trotzdem verboten. „Fortpflanzung gehört zum natürlichen Verhalten der Tiere und ist auch für ihren Hormonhaushalt sehr wichtig“, begründete Saegebarth noch am Vormittag. Eine artgerechte Haltung sei damit nicht mehr möglich. Zoo will Tiere nicht einsam sterben lassen
Derzeit befinden sich ein junges, noch nicht zuchtfähiges Männchen und drei Weibchen in der Leipziger Muntjak-Gruppe. Der Zoo will nicht warten, bis die Mini-Hirsche, die nicht größer als 50 Zentimeter werden und kaum mehr als 15 Kilogramm wiegen, nach und nach sterben und am Ende nur noch ein Muntjak allein bliebe. Auch das widerspreche dem Tierschutz. „Zoos sind die falschen Adressaten für die EU-Regelung“, sagte Saegebarth. Diese müssten auch weiterhin ihrem Bildungs-, Artenschutz- und Forschungsauftrag nachkommen können.
CDU- und SPD-Fraktion im sächsischen Landtag machten sich nach der Ankündigung des Zoos für eine erweiterte Ausnahmeregelung stark. Die EU-Verordnung schieße über das Ziel hinaus, so Frank Schiemann, europapolitischer Sprecher der Union. Zoochef Junhold kündigte außerdem an, sich mit deutschen und internationalen Zooverbänden weiter für spezielle Genehmigungen einsetzen. Von Evelyn ter Vehn und Robert Nößler
Zoo Leipzig prüft Tötung der Muntjaks Zuletzt aktualisiert: 23. Januar 2017, 22:03 Uhr
ZitatFür Muntjak, Waschbär & Co. brechen schwere Zeiten an. Sie gelten als invasive Arten und dürfen weder gehalten, verkauft noch gezüchtet werden. Tierparks sollen sie deshalb abschaffen. Der Leipziger Zoo hatte deshalb drastische Schritte erwogen und am Montag zunächst angekündigt, seine Muntjaks an die Raubtiere verfüttern zu wollen. Nun sollen die Pläne allerdings noch einmal überprüft werden.
Seit Juli 2016 ist es amtlich – invasive gebietsfremde Arten dürfen in Europa nicht mehr gehalten, gezüchtet oder verkauft werden. 37 Arten umfasst die erste EU-Liste der unerwünschten Tier- und Pflanzenarten; neben Wasch- und Nasenbären sind auch die Muntjaks von der EU-Verordnung betroffen. Sie alle sollen die europäische Artenvielfalt und Biodiversität bedrohen, indem sie die einheimischen Arten verdrängen. In der freien Wildbahn nachvollziehbar, doch Tiergärten und Zoos stellt die Verordnung vor große Probleme, denn auch sie sollen die invasiven Tiere abschaffen.
Ein Überblick:
Zoo Leipzig
Der Zoo Leipzig muss die Haltung seiner Muntjaks aufgeben. Mit der Ankündigung, die Mini-Hirsche sollten "für die artgerechte Fütterung der Raubtiere" getötet werden, hatte der Zoo am Montagvormittag für einen Aufschrei gesorgt. Man habe die Muntjak-Gruppe an einen privaten Tierhalter abgeben wollen - doch das sei mit dem Gesetz aus Brüssel nicht mehr gestattet. Der Zoo sehe sich gezwungen, sich an geltendes Recht zu halten, hatte Zoodirektor Jörg Junhold mitgeteilt.
Dem widersprach am Nachmittag die Europäische Kommission. Die Verordnung schreibe die Tötung von Tieren nicht vor, erklärte Sprecher Reinhard Hönighaus. Zoos könnten die in der Verordnung aufgeführten Tiere bis zu deren natürlichen Tod halten. Außerdem gebe es Übergangsfristen, innerhalb derer die Tiere verkauft werden dürften. Im Fall der Muntjaks laufe die Frist bis zum 2. August 2017.
Daraufhin kündigte der Zoo am Abend an, seine Pläne überprüfen zu wollen. "Das ist ein anderer Sachstand, als uns bisher aus dem Amt für Umwelt bekannt war", sagte Zoosprecherin Maria Saegebarth der "Leipziger Volkszeitung". Der Zoo hatte bereits vor längerer Zeit beschlossen, die Muntjak-Haltung zu beenden. Das Muntjak-Gehege soll bis 2018 zur Themenwelt Südamerikas umgebaut werden, dann gibt es auf dem Gelände des Leipziger Zoos für die asiatischen Paarhufer keinen Platz mehr. Die Gruppe besteht derzeit aus drei Weibchen und einem Männchen.
Tierpark Hirschfeld
Im Tierpark Hirschfeld bei Zwickau wird es in den kommenden Jahren wohl stiller in den Gehegen. Denn durch die EU-Verordnung wird es bei Waschbär, Nasenbär und Nutria keinen Nachwuchs mehr geben. Auch wenn der Tierpark-Chefin Ramona Demmler die Anordnung aus Brüssel nicht gefällt - sie muss sich daran halten.
"Wir lassen die Zucht auslaufen, und irgendwann haben wir dann keine Waschbären, Nutrias und Nasenbären mehr." Ramona Demmler, Leiterin Tierpark Hirschfeld
Besonders einschneidend ist es bei den Nasenbären. Hier wurde erst vor wenigen Jahren mit großem finanziellen Aufwand das Rüsselsheim-Gehege für die Kleinbären gebaut. In kürzester Zeit mauserten sich die Tiere zu Publikumslieblingen. Nun ist besiegelt, dass im Rüsselsheim-Gehege über kurz oder lang nur noch Wasserschweine zu sehen sein werden.
Naturschutz-Park Görlitz
Durch Verbote für zoologische Einrichtungen würde z.B. das Waschbär-Problem nicht gelöst, bringt es der Görlitzer Tierparkdirektor Sven Hammer auf den Punkt. Die EU-Verordnung sei willkürlich und ein Witz. Allein 16 Tierarten seien auf der Unionsliste erfasst, die sich in unseren Breitengraden gar nicht in freier Wildbahn ausbreiten könnten, so Hammer. Und erst wenn ein Ökosystem bereits kaputt sei, erklärte Hammer, könnten sich invasive Arten ungebremst ausbreiten. In seiner Einrichtung leben derzeit drei der unerwünschten Tierarten: Waschbären, Muntjaks und Buchstaben-Schmuckschildkröten. Wie es mit ihnen weitergeht, ist fraglich. Auch was passieren würde, wenn solche Tierarten global von der Ausrottung bedroht sind. Denn wegen Zucht- und Austauschverbot mit anderen zoologischen Einrichtungen können zur Arterhaltung keine Entscheidungen mehr getroffen werden. Ein weiteres Problem für Sven Hammer: private Halter, die ihre nicht mehr erlaubten Tiere abgeben. Der Tierschutz verbietet die Tötung. Die Folge: Zoologische Einrichtungen müssten diese Tiere bis zu ihrem Tode betreuen, was zum Beispiel bei einer Rotwangenschmuckschildkröte mehr als 60 Jahre sein kann.
"Die EU-Verordnung greift nachhaltig in die freie Entwicklung der zoologischen Gärten ein." Sven Hammer, Direktor Naturschutz-Park Görlitz
Zoo Dresden
Der Zoo in Dresden hält drei invasive gebietsfremde Arten. Neben dem Braunen Nasenbären besitzt die Einrichtung noch Schwarzkopfruderenten und den Heiligen Ibis, der ursprünglich südlich der Sahara zu Hause ist. Auch hier hält man sich an die EU-Verordnung: Keine Zucht, kein Verkauf. Was genau mit den Tieren passieren soll, ist aber auch hier noch unklar. Ein Problem, mit dem sich nicht nur der Dresdner Zoo auseinandersetzen muss.
ZitatSchätzungen zufolge existieren bereits über 12.000 sogenannte gebietsfremde Arten in Europa; rund zehn bis 15 Prozent davon sind invasiv. Sie umfassen Säugetiere, Amphibien, Reptilien, Fische, Wirbellose und Pflanzen aber auch Pilze, Bakterien und andere Mikroorganismen. Insgesamt stehen 37 Tier- und Pflanzenarten auf der Liste. Darunter unter anderem der Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum), der braune Nasenbär (Nasua nasua), der Asiatischer Marienkäfer (Harmonia axyridis), der Waschbär (Procyon lotor) und das Muntjak (Muntiacus).
Sächsische Behörden widersprechen EU-Kommission - Abgabeverbot für Muntjaks bleibt 24.01.2017 / HP Zoo Leipzig
ZitatAngesichts des enormen öffentlichen Interesses erläutert Zoodirektor Prof. Jörg Junhold die Sachlage zur EU-Verordnung Invasive Arten und deren Unklarheiten und Auswirkungen auf die praktische Arbeit von Zoos sowie zu den Muntjaks, die wie gestern angekündigt bis auf Weiteres im Zoo Leipzig gehalten werden, da die sächsischen Behörden heute dem Statement der EU-Kommission widersprochen haben und eine Abgabe der Tiere nicht gestatten.
Was hat die EU-Verordnung 1143/2014 mit den Leipziger Muntjaks zu tun?
Im Zusammenhang mit der Zukunft einer Gruppe Chinesischer Zwergmuntjaks (Muntiacus reevesi) im Zoo Leipzig ist eine öffentliche Debatte um die Rechtsauslegung von Teilen der EU-Verordnung 1143/2014 entstanden. Für das praktische Management der existierenden ex-Situ-Bestände weist die Verordnung und die Interpretation durch die EU-Kommission Lücken auf, die zu Rechtsunsicherheiten führen.
Im Masterplan Zoo der Zukunft hat der Zoo Leipzig seit langem vorgesehen, die Haltung von Zwergmuntjaks zu beenden und den Fokus auf bedrohte Arten zu legen. Die seit langem geplante Abgabe der Muntjaks haben die zuständigen sächsischen Behörden auf Grundlage der EU-Verordnung 1143/2014 untersagt. Durch die enorme öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema wurde die EU-Kommission aufmerksam und hat klargestellt, dass ein Transport aufgrund von Übergangsregelungen noch bis August 2017 möglich sei.
In den nun von der EU-Kommission zitierten Übergangsregelungen des Artikel 32 ist unser spezieller Fall weder klar definiert noch wird der Umgang mit Tierbeständen in den Zoologischen Gärten eindeutig geregelt. Dies zeigt das Dilemma für die betroffenen Zoos und die Vollzugsbehörden in den Mitgliedsstaaten. Deshalb ist es auch verständlich, dass die sächsischen Behörden den Transport aus dem Zoo Leipzig an einen flämischen Privathalter in Belgien nicht gestattet haben.
Für eine Tierart mit einer Lebenserwartung von 20 Jahren wie bei den Muntjaks wäre zudem ein Übergangszeitraum von einem Jahr unerheblich. Nach der Übergangszeit sind sogenannte kommerzielle Haltungen zum Beispiel angehalten, um einer Tötung der Tiere zu entgehen, die Tiere in eine wissenschaftliche oder medizinische Einrichtung bzw. in eine Ex-situ-Erhaltung abzugeben. Welche Einrichtungen das im Fall der Muntjaks wären, bleibt offen. Wir würden uns wünschen, dass Zoos von der EU-Kommission offiziell als Ex-Situ-Haltung eingestuft werden und mit entsprechenden Ausnahmeregelungen für die Haltung, Zucht und den Transport von invasiven Arten ausgestattet werden.
In der Mitteilung von gestern hieß es, es sei länger geplant gewesen, die Muntjaks abzugeben, was nun nicht mehr gestattet sei. Die EU-Kommission äußert sich gegenteilig. Was gilt nun?
Seit gestern haben wir einen ungeklärten Sachverhalt. Die Aussage der EU-Kommission zur Übergangsfrist und damit der Transportgenehmigung war uns bislang nicht bekannt und hat uns selbst überrascht. Unsere Entscheidung basierte auf dem Transportverbot unserer zuständigen Behörden. Die von der EU-Kommission herausgehobene Übergangsfrist zur Abgabe von Tieren der gelisteten Arten ist eine versteckte Abschiebung und Verlagerung des Problems auf den Folgehalter, der sich seinerseits an die Vorgaben der EU halten muss. Die Möglichkeit, einen Tierbestand bis zum natürlichen Tod zu halten ohne sein natürliches Sozialverhalten ausleben zu können, muss unter dem Aspekt des Tierschutzes abgewogen werden.
Gegenwärtig befinden wir uns mit den Behörden im Klärungsprozess, wie die EU-Verordnung zu verstehen ist und umgesetzt werden muss. Die zuständigen sächsischen Behörden haben ihre Entscheidung heute bekräftigt und der gestrigen Aussage des EU-Kommissions-Sprechers widersprochen. Sie sehen gegenwärtig in der Verordnung keine Interpretationsmöglichkeiten, die die ursprünglich geplante Abgabe der Muntjaks des Zoo Leipzig gestatten. Ob wie von der EU-Kommission geschehen, Artikel 32 auf den Zoo Leipzig anzuwenden sei, bleibe ihrer Ansicht nach offen.
Dies zeigt aus unserer Sicht deutlich die Unklarheiten, die diese Verordnung für die Praxis offen lässt. Zoos werden von der Politik bei der Umsetzung der Folgen der Verordnung allein gelassen. Wie auch gestern mitgeteilt, werden wir die Muntjaks bis auf Weiteres im Zoo Leipzig halten und diese Haltung einer fortwährenden Prüfung unter tierschutzrechtlichen Aspekten unterziehen.
Was muss aus Ihrer Sicht geschehen, damit künftig Rechtssicherheit herrscht?
Bisher ist nicht geklärt, ob Zoologische Gärten laut der neuen Verordnung von der EU Kommission zu den Ex-Situ-Erhaltungen für den Erhalt der Biologischen Vielfalt , die sie laut EU-Richtlinie EG 1999/22 sind, eingestuft werden oder ob sie nichtgewerbliche bzw. kommerzielle Halter sind. Davon hängt ab, welche Übergangsbestimmungen zur Haltung, Zucht und zum Transport gemacht werden.
Der Zoo Leipzig setzt sich seit langem zusammen mit den betroffenen Zooverbänden dafür ein, die EU-Verordnung dahingehend anzupassen, dass Zoos auch künftig ihren Beitrag für den Erhalt einer biologischen Vielfalt leisten können. Gegenwärtig werden Zoos ohne sachlichen Grund an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der EU-Zoorichtlinie (1999/22/EG des Rates vom 22. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos) gehindert. Zum einen sind europäische Zoos nicht verantwortlich für die massive Einbringung und Ausbreitung gebietsfremder Tierarten, da sie gesetzlich verpflichtet sind, ihre Tiere am Entweichen zu hindern. Zum anderen unterstützen Zoos als bedeutende außerschulische Lernorte die EU in ihrem Bestreben, die Bevölkerung anschaulich über Invasivarten zu informieren. Wir fordern daher die Ausnahmeoptionen gemäß der EU-Verordnung zu Invasivarten für die Zootierhaltung in die nationale Gesetzgebung einfließen zu lassen.
Unabhängig davon sind sämtliche, die europäischen Zoos betreffenden Angelegenheiten bereits in der Zoo-Richtlinie 1999/22/EG geklärt, so dass in letzter Konsequenz Zoos gänzlich aus den Beschränkungen der EU-Verordnung zu den Invasivarten ausgenommen werden können.
ZitatDurch Verbote für zoologische Einrichtungen würde z.B. das Waschbär-Problem nicht gelöst, bringt es der Görlitzer Tierparkdirektor Sven Hammer auf den Punkt. Die EU-Verordnung sei willkürlich und ein Witz.
Genau so sehe ich das auch. Die EU soll sich um wirklich wichtige Dinge kümmern und davon haben wir genug.
Zoo muss Kleinhirsche doch nicht schlachten 24.01.2017 / von dpa/acr/LTO-Redaktion
ZitatDer Leipziger Zoo teilte am Montag mit, aufgrund einer EU-Verordnung seine chinesischen Kleinhirsche schlachten zu müssen. Das stimmt aber nicht, erklärte die Europäische Kommission daraufhin. Über die Tiere wird jetzt erneut entschieden.
Die Europäische Kommission hat der Darstellung des Leipziger Zoos widersprochen, wonach dieser aufgrund einer EU-Verordnung (VO Nr. 1143/2014) seine chinesischen Kleinhirsche töten müsse. Der Zoo hatte mit Verweis auf die VO angekündigt, seine vier lebenden Muntjaks würden geschlachtet und an die Raubtiere verfüttert. Ein genauer Termin wurde nicht genannt. "Ich bedauere sehr, dass es keine andere Lösung gibt. Wir sind allerdings gezwungen, uns an geltendes Recht zu halten", hatte Zoodirektor Jörg Junhold erklärt. Die VO untersage die Zucht und Weitergabe der Tiere.
Die VO schreibe das Töten von Tieren aber nicht vor, erklärte Reinhard Hönighaus, Sprecher der EU-Kommission in Deutschland in Berlin. Zoos könnten die in der Verordnung aufgeführten Tiere bis zu deren natürlichen Tod halten. Laut Hönighaus muss der Zoo lediglich sicherstellen, dass sich die Muntjaks nicht weiter vermehren oder entkommen können. Bis zum Ablauf der Übergangsfristen dürften sie jedoch durchaus transportiert werden, auch in andere EU-Staaten. Schicksal der Tiere wird erneut geprüft
Der Zoo hatte sich auf ein EU-Papier bezogen, das 37 Tierarten aufführe, die sich außerhalb ihres Ursprungsraumes ausbreiteten und dadurch eine Gefahr für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt darstellten. Darunter sind auch die in Leipzig gehaltenen chinesischen Muntjaks. Für die in der Liste aufgeführten Arten gelten laut Hönighaus derzeit noch Übergangsfristen, innerhalb derer die Tiere verkauft werden dürften. Im Fall der Muntjaks laufe die Frist bis zum 2. August 2017.
Nach der Erklärung durch die Kommission wolle der Zoo nun erneut abwägen, wie mit den Tieren weiter verfahren werden soll. Eine behördliche Prüfung stehe noch aus, so eine Sprecherin gegenüber LTO.
Chinesische Muntjaks haben eine Schulterhöhe von lediglich 50 Zentimetern. Im 19. Jahrhundert waren einige Exemplare von China nach England exportiert worden. Anfang des 20. Jahrhunderts wurden einige Tiere aus einem Park freigelassen, sie verbreiteten sich schnell über weite Teile der britischen Insel.