Futterknödel werden ignoriert: Haben die Meisen ’ne Meise?
Lothar Heller aus Neuderben ( Jerichower Land ) hat zu Wochenbeginn in der Genthiner Volksstimme eine Frage aufgeworfen, die offenbar auch andere Leser bewegt : Warum rühren die Meisen in diesem Winter die Futterknödel nicht an ? Während Sonnenblumenkerne von den Vögelchen gern gepickt werden, bleiben die Meisenknödel unberührt. Hat sich die Mischung geändert ? Sind die Vögel verwöhnt ?
Ha... das Problem habe ich dieses Jahr auch... Keine Meise geht an meine Knödel, sondern lieber in Futterhäuschen und haut sich dort den Bauch voll. Das war aber auch schon so, als die Temperaturen noch nicht so arg in den Minusgraden waren...
Die Erinnerung ist ein Fenster durch das ich Dich sehen kann, wann immer ich will.
Also bei uns gehen hauptsächlich die Rotkehlchen an die Meisenknödel. Aber es könnte schon sein, sehr viele Leute füttern heutzutage, und die Meisen sind demzufolge verwöhnt und nehmen nur karierte Rosinen . Unser Vogelhaus wird vorwiegend von den Amseln aufgesucht, aber da sie immer so schön singen, dürfen sie das ja.
Hm, das Meisenknödelproblem habe ich nicht. Bei mir wird alles mit großem Appetit gefuttert. Ich habe gerade heute wieder für ausreichend Nachschub gesorgt. Übrigens hat sich sogar mein Hund schon an den Knödeln vergriffen. Der ist ganz offensichtlich so verfressen, dass er vor nichts Halt macht
.... habe gestern "meinen" Buntspecht am Knödel hängen sehen und habe eigentlich auf den Moment gewartet, wo er samt Knödel in die Tiefe rauscht, so rapiat wie er damit umgegangen ist... Aber nichts dergleichen ist passiert - dafür sieht der Knödel jetzt leicht derangiert aus....
Die Erinnerung ist ein Fenster durch das ich Dich sehen kann, wann immer ich will.
Vogelfutter auf der Fensterbank ist erlaubt Berlin (dpa/tmn) - Mieter dürfen im Winter Singvögel füttern und dazu um Beispiel Fensterbank und Balkon nutzen. Sie haben grundsätzlich das Recht, dort Futterglocken aufzuhängen und Vogelfutter auszustreuen, wie der Deutsche Mieterbund in Berlin erläutert.
Das könne der Vermieter nicht verbieten. Auch das Aufstellen eines Vogelhäuschens sei heute weit verbreitet und könne Mietern nicht verwehrt werden. Sie sollten mit dem Füttern von Finken oder Rotkehlchen allerdings warten, bis es Schnee und Frost gibt.
Anders sieht die Rechtslage im Bezug auf Tauben aus. Der Vermieter darf es seinen Mietern verbieten, diese Tiere zu füttern. Denn bei Tauben drohen Verschmutzung, Geräuschbelästigung und Ungezieferbefall, erklärt der Mieterbund. Sollten sich Tauben in ein Haus einnisten, liegt ein Mangel vor. Die Bewohner haben dann das Recht, die Miete zu mindern. Daher hat jeder Vermieter ein berechtigtes Interesse daran, Tauben von seinem Haus fernzuhalten.