Die Blöden sterben wohl nie aus!! Schade, dass der Blödmann nicht wenigstens an den Stromzaun gekommen ist. (Keine Sorge, das hätte zwar weh getan, wäre aber nicht lebensgefährlich gewesen.)
Zitat
Polizei rettet Mann aus Wolfsgehege vom 20. September 2015
Betrunkener Mann bleibt auf einem Zaun im Zoo stecken
In den frühen Morgenstunden kam die Schweriner Polizei zu einem recht ungewöhnlichen Einsatz. Ein 21 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim befand sich in unmittelbarer Nähe des Schweriner Zoos auf einer Feierlichkeit. Gegen halb drei Uhr morgens hatte er stark angetrunken die Party verlassen und wollte zu Fuß in die Stadt.
Dabei hat er aus bisher ungeklärten Gründen den Stacheldrahtzaun des Zoos überwunden. Im Zoo ist er durch das Tigergehege geklettert. Dabei hatte er Glück, dass die Tiger nachts weggesperrt sind. Anschließend ist er auf den zum Teil stromgesicherten Zaun zum Wolfsgehege geklettert und dort stecken geblieben. Oben auf dem Zaun sitzend hat der Mann die frei laufenden Wölfe gesehen, es mit der Angst zu tun bekommen und die Polizei informiert.
Nach längerer Suche konnten die sechs vor Ort eingesetzten Polizeibeamten den Kletterer lokalisieren. Zwei Polizeibeamte sind mit einem Verantwortlichen des Zoos durch das Wolfsgehege gelaufen und konnten dort den Mann retten.
Er war sichtlich erleichtert den Zoo verlassen zu können. Vor Ort hatte er einen Atemalkoholwert von 1,6 Promille. Ob auf den Mann noch Konsequenzen zukommen, wird derzeit geprüft.
SVZ vom 20.09.2015
Zitat Sonntag, 20. September 2015 Im Wolfsgehege gefangen Betrunkener muss aus Zoo gerettet werden
Ein völlig betrunkener Mann ist aus dem Wolfsgehege im Schweriner Zoo gerettet worden. Wie die Polizei mitteilte, kam der 21-Jährige am Sonntagmorgen von einer Party und wollte in die Stadt.
Aus unerklärlichen Gründen sei er über den Stacheldrahtzaun des Zoos geklettert und durch das Tigergehege spaziert. Dabei hatte er Glück, dass die Tiger nachts eingesperrt sind. Danach wollte der Mann den Zaun des Wolfsgeheges überwinden, blieb aber oben auf dem Zaun hängen. Als er unten die frei laufenden Wölfe erblickte, bekam er es mit der Angst zu tun.
In seiner Not zückte er sein Handy und rief die Polizei um Hilfe. Wenig später holten ihn Mitarbeiter des Zoos und Polizisten zurück auf den Boden. Ob dem 21-Jährigen Konsequenzen drohen, stand zunächst nicht fest.
Die Strafe muss richtig weh tun. Bezahlen des Polizeieinsatz und eine saftige finanzielle Strafe wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Ausserdem die Kosten die im Nachhinein durch seine Aktion entstehen. Ins Gefängnis wird er wohl nicht kommen, Frans. Eher wird er psychiatrisch betreut.
Hör mal, Bea, nicht jeder, der betrunken etwas anstellt, muss gleich zum Psychiater (die reden eh nur dummes Zeug)! Habt ihr denn alle eure Jugend vergessen ? Ich selbst bin als junge Frau auch mal auf einem schmalen Dachsims balanciert, um von außen durch ein Dachfenster zu klettern, weil ich ausgesperrt war ... Mit Alki im Blut wird man sooo mutig! Nüchtern hätte ich vor Angst geschlottert dabei!
Aber das mal beiseite: es ist nur dann schlimm, wenn einem solchen Blödian etwas passiert und die Tiere müssen darunter leiden !
Meine bescheidene Meinung. Doro
Wer ein Tier rettet, verändert nicht die ganze Welt - aber die ganze Welt verändert sich für dieses eine Tier ...
Frans Ich verstehe nicht, warum der Mann gleich ins Gefängnis gehen soll. Er war betrunken und in der Dunkelheit über den Zaun geklettert. Es war eine Dummheit, keine Absicht.
Ganz recht, Monika! Raucher z.B. werden behandelt, als hätten sie die Pest, aber für Alkohol wird noch immer geworben. Betrunken Auto zu fahren gilt, zumindest in den Köpfen vieler Menschen, noch immer als Kavaliersdelikt - und das macht mich jedesmal unglaublich wütend!
Wer ein Tier rettet, verändert nicht die ganze Welt - aber die ganze Welt verändert sich für dieses eine Tier ...
Monika, leider gilt oft die Betrunkenheit als milderne Umstände im Strafrecht. Das ist leider so. In diesem Fall sehe ich eher eine Dummheit. Der Kerl wollte nicht in den Zoo rein.