Zitat von petraw
allerdings wenn diese Menschen Kinder sind oder geistig behindert, sind sie wohl nicht in der Lage die Verantwortung zu übernehmen. Hierfür sollten solche Personen nicht ohne Begleitung sein !
Hallo Petra,
Wenn es wirklich einmal ein 'Eigenes Risiko' in Zoos geben soll, ist es selbstverständlich, dass Menschen der geistig behindert sein, NUR mit Begleitung Zugang haben - zur Schutz der Tiere!
Ich denke, das der Schutz der Tiere ein Reden ist, der gut und schwerwiegend genug is um der Bewegungsfreiheit von Risiko-Gruppe ein zu schränken. Ich find, das mann mit so eine Beschränkung sehr, sehr Vorsicht sein muss. Aber in ein Zoo soll das Wohl und die Sicherheit der Tiere auf der ersten Platz stehen, und nicht das Wohl und die Sicherheit der Menschen. Meiner Meinung nach.
Ich verstehe noch immer nicht, warum der Polizei Machinegewehre mitnehmt in der Zoo. Solche Waffen brauchen sie doch auch nicht in ihre normalen Praxis? Warum denn in der Zoo? Wenn mann in einer Zoo ein Waffe braucht, kann das doch auch ein Pistole oder Revolver sein; es geht doch nicht um das Toten von Tiere, aber nur um weiteren Umfall zu verhüten? - oder ... (Euch kannt das selbst ausfüllen ...).
Es wundert mich sehr warum das Verhältnis von der Polizei in der Presse nicht kritischer beobachtet wird.
Frans