Unter einer Todes- oder Traueranzeige verstehe ich etwas ganz anderes.
Eine Todes- oder Traueranzeige, in der hauptsächlich Wut, Anklagen, Klagen, Beschwerden geäußert werden, kann ich als solches nicht ansehen.
Ist man berechtigt wütend über etwas oder jemanden Bestimmtes, dann verfaßt man das nicht als Todesanzeige, sondern als eine Anklageschrift, eine Beschwerde, eine Petition... und gibt die bekannt. Man kennzeichnet das dann jedenfalls auch entsprechend, aber nicht als Todesanzeige.
Trauer und Wut, das sind 2 ganz unterschiedliche Dinge. Sie haben nichts gemein in einer Todes- bzw. Traueranzeige - auch nicht in einem Kondolenzschreiben. Wut und Trauer kann man doch auf eine solche Art und Weise nicht einfach miteinander mixen! Eine Todesanzeige darf man nicht mißbrauchen für solche Art von negativen Empfindungen, auch wenn sie die Meinung vieler Leute wiedergeben und man in unserem Land Meinungsfreiheit hat. Sicher ist es gut, vermeintliche Mißstände öffentlich bekannt zu geben, aber dann mit der richtigen Kennzeichnung.
Dann sollte man sich schon die Mühe machen und 2 Schreiben verfassen: eine wirkliche Todesanzeige und eine - meinetwegen - saftige Anklageschrift.
NoLa