Liebe @SpreewaldMarion ,
zunächst einmal zum Wort "Außenbereich". Der Schuppen steht doch auf dem Grundstück von A und B, oder? Also: innerhalb einer bebauten Fläche wie einer Ortschaft.
Ich denke, mit Außenbereich ist "außerhalb einer Ortschaft" gemeint, also irgendwo auf freiem Felde o.ä. Und das ist ja sicherlich nicht der Fall (oder täusche ich mich da?). Denn logischerweise stehen Schuppen und Lauben nicht in einem Innenbereich.
Aber erkundigen sollte sich Armin vorsichtshalber doch! Und zwar bald!
Dass du gezuckt hast, kann ich verstehen - mir geht's ebenso mit den Medikamenten. Selbst Globuli als Ergänzung sind sauteuer ... Armer Peter - mein Mann ist auch jedesmal einer Ohnmacht nahe, wenn er meine Rechnungen abheftet!
Toll, dass du dich so um die Tiere kümmerst, selbst um solche, die nicht deine sind !
Murkelchen liegt bei der Hitze sicherlich schlapp unter einem schattigen Gebüsch - wie meine!
Grüße von Doro
Marion, habe gerade nochmal gegoogelt. Also: "Außen- und Innenbereich haben mit draußen und drinnen nichts zu tun." Da lag ich also falsch.
Zitat
Das Grundstück liegt im Innenbereich, wenn es im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt. Die Grenzen dieser können von der Gemeinde per Satzung festgelegt werden. Außerhalb dieser Bereiche liegt der Außenbereich.
Wo das Grundstück liegt, kann man auf dem Baurechtsamt erfragen.
Alles klar - keiner weiß Bescheid!